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   BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74   

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https://dejure.org/1974,1143
BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74 (https://dejure.org/1974,1143)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1974 - 5 StR 41/74 (https://dejure.org/1974,1143)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 (https://dejure.org/1974,1143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme - Gründe für die Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme - Ansehen einer Beweisbehauptung als unerheblich - Freies Ermessen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177 Abs. 1, § 239 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Die Rüge, der Beweisantrag Nr. 27 sei zu Unrecht abgelehnt worden, ist nicht ordnungsmäßig erhoben, weil der Beschwerdeführer entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO den Inhalt des Ablehnungsbeschlusses in der Revisionsbegründung nicht vollständig mitgeteilt hat (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Die Freiheitsberaubung würde hier nicht hinter der Notzucht zurücktreten, weil sie über das hinausginge, was zur Verwirklichung der Notzucht erforderlich war (BGHSt 18, 26, 27; BGH 3 StR 293/70 vom 28.4.1971 bei Dallinger in MDK 1971, 721).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Vielmehr hatte er darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH 3 StR 552/51 vom 4.10.1951 bei Dallinger in MDR 1952, 18; BGH GA 1958, 305; BGH NJW 1960, 2156, 2157).
  • BGH, 13.11.1963 - 2 StR 370/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung und wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Dabei hat das Landgericht ersichtlich verkannt, daß es kein Einverständnis und keine freiwillige Handlung der angegriffenen Frau bedeutet, wenn sie infolge der Gewaltanwendung des Täters (hier: Abschließen der Tür) oder einer auch durch schlüssiges Verhalten möglichen Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (hier: Handhabung der Pistole) von einer ihr zwecklos erscheinenden Gegenwehr absieht und den Beischlaf des Täters lediglich duldet (BGH 3 StH 50/52 vom 18.12.1952 bei Dallinger in MDR 1953, 147; BGH 2 StR 370/63 vom 13.11.1963).
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Die Entscheidung hierüber lag im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH 4 StR 162/55 vom 2.6.1955).
  • BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65

    Ablehnung eines Beweisantrages - Bedeutungslosigkeit einer Beweisbehauptung -

    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Die tatsächliche Erwägung des Gerichts, es könne die Glaubwürdigkeit der Zeugin Sibylle F. nicht beeinflussen, wenn sie (erst) nach der Tat Rauschmittel genommen habe, lag hier auf der Hand und war auch für den Angeklagten und seine Verteidiger offensichtlich (BGH 5 StR 223/65 vom 29.6.1965).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 552/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
    Vielmehr hatte er darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH 3 StR 552/51 vom 4.10.1951 bei Dallinger in MDR 1952, 18; BGH GA 1958, 305; BGH NJW 1960, 2156, 2157).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • OLG Köln, 16.08.1988 - Ss 289/88

    Strafzumessung: Fehlerhafte Strafschärfung bei Fehlen eines

    Deshalb ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß sich ein Unterlassen der Schadenswiedergutmachung nur dann zum Nachteil des Angeklagten auswirken kann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die negative Rückschlüsse auf Tat oder Täter zulassen (vgl. BGH bei Dallinger 1966, 560; BGH GA 1975, 84 ; LK-Hirsch, StGB , 10. Auflage, § 46 Rn. 98; Stree a.a.O. Rn. 40; Dreher/Tröndle, StGB , 44. Auflage, § 46 Rn. 29 a; jeweils m.w.N.).

    Eine Strafschärfung ist aber berechtigt, wenn der geständige bzw. überführte Täter eine Wiedergutmachung aktiv zu ver- oder behindern sucht und dadurch seine fehlende Bereitschaft zum Schadensausgleich erkennen läßt (vgl. BGH GA 1975, 84 ; Hirsch a.a.O.; Stree a.a.O.).

  • BGH, 18.07.1983 - 3 StR 246/83

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags durch einen Tatrichter unter

    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß sich der Tatrichter bei der Ablehnung eines Beweisantrags, einen weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen, auf eigene Sachkunde berufen kann, die er durch ein in der Hauptverhandlung bereits erstattetes Gutachten erworben hat (BGH, Urteile vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72 bei Dallinger MDR 1972, 925; vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 bei Dallinger MDR 1975, 24; vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75; vom 26. Februar 1980 - 5 StR 681/79 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189; vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob - was nahe liegt - dieser Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags ausscheidet, wenn einer der in § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 StPO angeführten Fälle gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn. 76) oder der Tatrichter bei einem entsprechenden Vorbringen einen solchen Fall (hier: überlegene Forschungsmittel der weiteren Sachverständigen) nicht ausschließt.

  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorangegangene Gewaltanwendung und Bedrohung, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Sexualverkehrs dienen sollte und dann bei dessen Ausübung auch diente, weil in einem solchen Fall das Opfer nur aus Furcht vor weiterer oder erneuter Gewalteinwirkung von einer ihm zwecklos erscheinenden Gegenwehr absieht (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - bei Dallinger MDR 1953, 147 und vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - bei Holtz MDR 1976, 812/813; BGH GA 1975, 84; BGH, Urt. vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 51/92

    Voraussetzungen einer Tateinheit von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

    Anders liegt es, wenn die Freiheitsberaubung über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der Vergewaltigung gehört (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGH GA 1975, 84; BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 6, 8; § 239 I Konkurrenzen 1).
  • BGH, 15.02.1983 - 5 StR 639/82

    Mindestanforderungen an einen wirksamen Strafantrag - Zulässige Ablehnung eines

    Daß dem Tatrichter die eigene Sachkunde erst während der Hauptverhandlung durch den sachverständigen Zeugen vermittelt worden ist, steht der Anwendung des § 244 Abs. 4 S. 1 StPO nicht entgegen (BGH Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 24; Urteil vom 26. Februar 1980 - 5 StR 681/79 -).
  • LAG Hamm, 17.03.1999 - 2 Sa 1568/98

    Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Ermitlungen eines Arbeitgebers für eine

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  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75

    Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor

    Der Tatrichter hatte darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 56/80

    Auswirkungen von Uneinsichtigkeit auf das Strafmaß - Rechtliche Wirkungen eines

  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 95/75

    Möglichkeit des Ausschlusses der Schuldfähigkeit durch Jahre vor der Tat

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